Über die Betriebskostenabrechnung gibt es zwischen Vermieter und Mieter häufig Meinungsverschiedenheiten. Wer aber von Anfang an die Regeln beachtet, kann als Eigentümer Auseinandersetzungen bei der Betriebskostenabrechnung vermeiden. Unter Betriebskosten versteht man laufende Kosten für Dienst- und Versorgungsleistungen, die nötig sind, damit ein Haus bewohnt werden kann. Dazu gehören zum Beispiel der Betrieb der Heizung, die Müllabfuhr und die Wasserversorgung. Diese Ausgaben fallen regelmäßig in …
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